AGB
Die hier aufgeführten allgemeine Geschäftsbedienungen auch kurz AGB genannt regeln das Geschäftsgebaren zwischen Ihnen als Kunden und uns als Leistungsträger. Sie tragen maßgeblich dazu bei das ein geregelter Umgang zwischen Ihnen als Verbraucher und uns als Leistungsträger gegeben ist. Darüber hinaus schützen diese Vereinbarungen Sie als Kunden und uns als Leistungsträger.
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung von Simon Bolay Lebensraum Garten und sind Bestandteil aller Liefer‑, Werks‑, Werkliefer- und Dienstleistungsverträge sowie vertraglichen Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Simon Bolay Lebensraum Garten an gewerbliche und nicht gewerbliche Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Firma Simon Bolay Lebensraum Garten im Geschäftsverkehr gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen auch dann gelten, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Der Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen / Vertragsbedingungen des Kunden / Verbrauchers oder Leistungsnehmers wird hiermit widersprochen; sie werden insbesondere auch dann nicht anerkannt, wenn Simon Bolay Lebensraum Garten ihnen im Einzelfall nach Übermittlung oder Kenntnisnahme nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Vorsorglich wird auch etwaigen sonstigen Verweisungen des Kunden innerhalb der Geschäftsbeziehungen widersprochen, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich durch Simon Bolay Lebensraum Garten schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1 Simon Bolay Lebensraum Garten hält sich an abgegebene Angebote vier Wochen gebunden, ausgenommen sind Materialpreise, Rohstoffe wie Naturprodukte und Pflanzen die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können.
2.2 Mit der Bestellung von Waren und / oder Bau und / oder Dienstleistungen erklärt der Kunde / Endverbraucher oder Leistungsempfänger verbindlich, diese Leistungen erwerben zu wollen. Aufträge und Bestellungen verpflichten uns erst nach durch uns erfolgter Auftragsbestätigung die wir innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Bestellung bei uns vornehmen können.
2.3 Bestellt der Verbraucher die Ware und / oder Dienstleistungen auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden sein.
2.4 Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden umgehend.
2.5 Planungsentwürfe und – zeichnungen sowie Pläne und Leistungsbeschriebe bleiben grundsätzlich unser geistiges Eigentum und dürfen ohne unsere Zustimmung weder anderweitig genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Bei einer Nichterteilung oder vorzeitigen Beendung des Auftrages sind die Unterlagen unverzüglich an uns zurückzugeben, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht besteht.
§ 3 Abnahme, Leistungs- und Lieferfristen
3.1 Leistungs- und Lieferfristen/-termine gelten im Zweifel als annähernd und unverbindlich, sofern nicht individuell vertraglich etwas anderes vereinbart worden ist; sie stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung der Firma Simon Bolay Lebensraum Garten durch etwaige Zulieferanten. Nicht von uns zu vertreten sind witterungsbedingte Einflüsse, beispielsweise Starkregen, auftretender Bodenfrost oder zu beachtende Mindesttemperaturen für die Vornahme bestimmter Ausführungsarbeiten.
3.2 Ist individuell vertraglich eine bestimmte Leistungs- oder Lieferungsfrist bzw. ein bestimmter Leistungs- oder Liefertermin vereinbart, so sind Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung und/oder Leistung ausgeschlossen, sofern die Verspätung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Firma Simon Bolay Lebensraum Garten zurückzuführen ist.
3.3 Gerät Simon Bolay Lebensraum Garten mit einer Leistung oder Lieferung in Verzug, so ist der Kunde berechtigt eine angemessene Nachfrist zu setzten, nach deren ergebnislosen Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann. Ein etwaiger Verzugsschaden des Kunden beschränkt sich auf höchstens 5 % der vereinbarten netto Vergütung, sofern Simon Bolay Lebensraum Garten den Verzug nur leicht fahrlässig verursacht hat.
3.4 Höhere Gewalt bei Simon Bolay Lebensraum Garten oder deren Lieferanten, eintretende Betriebsstörungen, die eine fristgemäße Leistung oder Lieferung verhindert, verändert etwaige individualvertraglich vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung bzw. Ausführung unmöglich, so werden wir von der Ausführungs- bzw. Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen. Umstände, die in den Risikobereich des Kunden/ Auftraggebers fallen, beispielsweise die rechtzeitige Bereitstellung der zu bearbeitenden Gartenfläche oder etwaig notwendige Genehmigungsvorbehalte , sind nicht von uns zu vertreten, sodass auch bei hierdurch etwaig eintretenden Verzögerungen kein Schadenersatz beansprucht werden kann.
3.5 Die Ausführung der Arbeiten und der Leistungen der Firma Simon Bolay Lebensraum Garten richtet sich nach dem zugrundeliegenden Vertrag und erfolgt nach den anerkannten Regeln im Gartenbau und der gegenwärtigen Technik unter Einhaltung der Material und Produktfreigaben.
3.6 Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber schriftlich angezeigt z. B. durch die Endabrechnung. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat der diese innerhalb von10 Werktagen gemeinsam mit dem Auftragsnehmer durchzuführen. wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 10 Werktagen nach der schriftlichen Meldung über die Fertigstellung der Leistung. Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Eine förmliche Abnahme hat nur dann stattzufinden, wenn dies ausdrücklich unter Wahrung der Schriftform von einer Vertragspartei verlangt worden ist. Vorbehalte sind innerhalb der vorbezeichneten Fristen wegen angezeigter oder bekannter Mängel geltend zu machen, spätestens mit der erfolgten Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden bzw. Auftraggeber über.
3.7 Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort bei deren Bekanntwerden (insbesondere bei Teilen der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Leistung der Prüfung entzogen werden), sonst spätestens jedoch bei der Abnahme schriftlich geltend zu machen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sofern dieser sie nicht schon vorher nach VOB § 7 trägt.
§ 4 Preise, Zahlungs- und Eigentumsbedingungen
4.1 Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Waren und / oder Dienstleistungen binnen einer Frist von 5 Tagen ab Rechnungsdatum die Rechnungssumme ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf der vorgenannten Fristen kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sodass sodann mindestens der gesetzliche Verzugszins mit fünf Prozentpunkten über Basiszins bzw. bei gewerblichen Kunden mit neun Prozentpunkten über Basiszins verwirkt ist, die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
4.2 Simon Bolay Lebensraum Garten behält sich das Recht vor, angemessene Abschlagszahlungen nach Baufortschritten zu verlangen, diese sind binnen einer Frist von 5 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsvollzug und Simon Bolay Lebensraum Garten behält sich das Recht vor, alle Leistungen ruhen zu lassen bis diese Abschlagszahlung / Teilzahlung beglichen werden. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und bei untätig bleiben des Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Sind Abschlagszahlungen nicht verlangt, bleiben bis zur Begleichung der Material- bzw. Zwischen- oder Schlussrechnung, sämtliche gelieferten Materialien im Besitz von Simon Bolay Lebensraum Garten, genauso bleiben sämtliche durch uns entsorgte Materialien bis zur Begleichung der Zwischen- bzw. Schlussrechnung im Besitz des Auftraggebers.
4.3 Tritt in den Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsmäßigen Leistungen von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei Untätig bleiben unserer Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
4.4 An- und Abfahrten sind innerhalb eines 15 Kilometer Radius kostenfrei. Als Ausgangspunkt gilt dabei immer der Sitz von Simon Bolay Lebensraum Garten. Ausnahmen stellen Kleinaufträge unter 300,00 € dar. Diese werden Pauschal mit 30,00 € berechnet, sollte keinerlei andere Vereinbarung getroffen worden sein.
§ 5 Gewährleistung
5.1 Simon Bolay Lebensraum Garten übernimmt die Gewähr, dass seine Leistung zur Zeit der Abnahme ordnungsgemäß ausgeführt ist, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
5.2 Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut die vom Auftraggeber geliefert werden, wird vom Simon Bolay Lebensraum Garten keine Gewährleistung übernommen. Dies gilt auch für Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragsnehmer herrühren.
5.3 Eine Gewährleistung für Pflanzenlieferungen und das Anwachsen von Pflanzen kann nur dann übernommen werden, wenn zugleich durch den Kunden bzw. Auftraggeber eine Fertigstellungspflege beauftragt wird, längstens für die Dauer eines Jahres seit der Abnahme. Dies setzt allerdings voraus, dass außerhalb der zu erbringenden Pflegeleistung durch den Kunden bzw. Auftraggeber eine sachgerechte Behandlung der Pflanzen entsprechend Ihm hierzu erteilter Pflegeanleitung vorgenommen wird. Im Übrigen sind Mängel an von uns gelieferten Pflanzen, Saatgut, Rollrasen etc. spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach der Verarbeitung bzw. Einarbeitung schriftlich anzuzeigen, sollte diese Frist verstreichen, wird keine Gewährleistung mehr übernommen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsbestimmungen nach § 634a BGB.
5.4 Simon Bolay Lebensraum Garten liefert die Ware in der Ausführung und Beschaffenheit, die zum Lieferzeitpunkt üblich ist. Die Haftung für die Brauchbarkeit der Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck ist ausgeschlossen. Eine Sachmängelhaftung ist des Weiteren ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem bei derartigen Produkten handelsüblichen Prozentsatz mangelhaft ist. Die vorerwähnten Gewährleistungsbestimmungen gelten entsprechend für durch Simon Bolay Lebensraum Garten erbrachte Werk- oder Dienstleistungen.
5.6 Trifft ein Garantiefall ein, behalten wir uns zunächst das Recht auf Nachbesserung vor. Sollte diese zum wiederholten Male misslingen steht dem Kunden ein Recht zur Herabsetzung der Vergütung zu. Vom zurücktreten kann der Kunde nur im Falle von grob fahrlässigen und schwerwiegenden Mängeln, die unter keinen Umständen durch Nachbesserungsarbeiten zu beseitigen sind oder im Rahmen von mehreren Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt wurden.
5.7 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Ohne ausdrückliche individualvertragliche Vereinbarung, übernimmt Simon Bolay Lebensraum Garten keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit von ihr gelieferter Ware i. S. d. § 443 BGG. Im Übrigen haftet Simon Bolay Lebensraum Garten für durch Sie zu vertretende Sach- und Rechtsmängel ihrer Leistungen und Lieferungen wie folgt:
5.8 Simon Bolay Lebensraum Garten haftet für durch sie zu vertretende Mängel nach ihrer Wahl, entweder auf Nachbesserung (Mangelbeseitigung) oder auf Rückgabe der Ware gegen Ersatzlieferung oder Gutschrift des zurückgegebenen Waren-wertes. Ansprüche auf Minderung oder Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Eine etwaige gesetzliche Haftung Simon Bolay Lebensraum Garten, für aus zu vertretenen Sachmängeln folgenden Personenschäden (Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit) oder auf Grund vorsätzlichen oder fahrlässigen Ver-haltens, bleibt unberührt.
5.9 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der gelieferten Ware bzw. der erbrachten Dienstleistung.
5.10 Der Kunde hat die empfangende Ware oder angenommene Leistung unverzüglich nach Anlieferung / Leistungserbringung auf etwaige Sachmängel hin zu untersuchen und seine Beanstandung unverzüglich gegenüber Simon Bolay Lebensraum Garten schriftlich zu rügen. Nach Ablauf von 5 Tagen, seit dem Leistungs– / Lieferungsdatum gilt die Ware oder Leistung als genehmigt, soweit etwaige Mängel, Abweichungen von Leistung / Lieferungsumfang oder sonstige Beanstandungen der Ware / Leistung im Rahmen einer stichprobenartig durchgeführten Überprüfung hätten festgestellt werden können. Bei sämtlichen mangelbedingten Rücklieferungen trägt der Kunde die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware bis zu deren Eingang bei Simon Bolay Lebensraum Garten.
5.11 Erfolgt die Mängelrüge im Ergebnis grundlos, ist Simon Bolay Lebensraum Garten berechtigt, die ihr aus Anlass der Beanstandung entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.
5.12 Rückgriffsansprüche des Kunden gegen Simon Bolay Lebensraum Garten aus § 478 BGB (Unternehmerrückgriff) besteht nur insoweit, als der Kunde mit seinem Arbeitnehmer keine über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat und der Kunde ein Verbraucher ist.
§ 6 Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über verlaufende Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen, sollte dies nicht geschehen, kann Simon Bolay Lebensraum Garten für eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung übernehmen.
6.2 Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen wie Leistungsverzeichnis, Lage und Werkpläne o.ä. werden vom Auftraggeber rechtzeitig unentgeltlich in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt. Leistungen hierzu wie Gutachten, Berechnungen, Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen und der gleichen, zu denen der Auftragnehmer beauftragt wird, werden dem Auftraggeber gesondert berechnet, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist bzw. nach gewerblicher Verkehrssitte üblich ist.
6.3 Die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Lagerplätze und Anschlüsse (Baustrom, Bauwasser u.ä.) werden vom Auftraggeber auf der Baustelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bauwasser und Baustrom kann vom Auftragnehmer in der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Menge unentgeltlich entnommen werden. Sollte dies nicht möglich sein so trägt der Kunde die Kosten für die Bereitstellung.
§ 7. Aufrechnungsverbot Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts
7.1 Der Kunde bzw. Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen der Simon Bolay Lebensraum Garten aufzurechnen oder ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht oder ein Leistungsverweigerungsrecht auszuüben, es sei denn, diesen Gegenrechten liegen rechtskräftig festgestellt oder durch Simon Bolay Lebensraum Garten schriftlich anerkannte Gegenansprüche zu Grunde.
§ 8. Verwendung von Bildern zu Werbezwecken
8.1 Die Firma Garten- und Landschaftsbau Lebensraum Garten behält sich vorbehältlich des vom Kunden bzw. Auftraggeber einzuholenden Einverständnisses das Recht vor, Fotos/ Filme der verwendeten Materialien, Gewerke und Erbrachte Leistungen zu Werbezwecken für sich zu nutzen, wobei dafür Sorge getragen wird, dass den Kunden bzw. Auftraggeber individualisierende Merkmale nicht miterfasst und abgebildet werden.
§ 9. Erfüllungsort; anwendbares Recht; Gerichtsstand
9.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der allgemeine Gerichtsstand von Simon Bolay Lebensraum Garten (Amtsgericht Schorndorf bzw. Landgericht Stuttgart). Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der allgemeine Gerichtsstand von Simon Bolay Lebensraum Garten (Amtsgericht Schorndorf bzw. Landgericht Stuttgart.).
9.2 Es gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
9.3 Im Streitfall ist Simon Bolay Lebensraum Garten berechtigt den Streitfall an ein Unabhängigen Schiedsmann zu leiten. Der Schiedsmann wird in diesem Fall vom Kunden und von Simon Bolay Lebensraum Garten zusammen ausgewählt. Die anfallenden Kosten werden zur gleichermaßen vom Kunden und von Garten Landschaftsbau Lebensraum Garten getragen.
§ 10. Anpassungsklausel und Schlussbestimmungen
10.1 Sofern einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen Simon Bolay Lebensraum Garten und dem Kunden unwirksam sein oder werden sollten, bleibt hier von die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsverbindungen und des Vertragsverhältnisses im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, etwaige unwirksame Vertragsbestimmungen durch solche Vereinbarungen zu ersetzen, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem mit der unwirksamen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.